Rechtsschutz

Rechtsschutzverband der Fotografen Österreichs

rsv-fotografen.at

Der Rechtsschutzverband der Fotografen Österreichs, kurz RSV, wurde 1969 als parteiungebundener, nicht auf Gewinn gerichteter Verein gegründet. Ihm gehören derzeit über 6.500 Berufsfotografen und rund 105 Reprografen aus ganz Österreich an.

 

Rechtliche Basics für Berufsfotografen
Ein aufgezeichnetes Webinar finden Sie hier.

 

Kontakt

Tel. +43 7238 30 400
Mail: office@rsv-fotografen.at

Rechtsvertretung für Mitglieder der Landesinnung Niederösterreich

Die Landesinnung der Berufsfotografen NÖ bietet ihren Mitgliedern auch 2022 eine anwaltliche Rechtsberatung und Rechtsvertretung an. Beinhaltet sind die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen im Rahmen des sogenannten gewerblichen Rechtsschutzes, im Urheberrecht (Werkschutz) und in jenen zivilrechtlichen Angelegenheiten, die das „Recht auf das eigene Bild“ und die „Panoramafreiheit“ betreffen, sowie im Wettbewerbsrecht und in den weiteren Schutzrechten für geistiges Eigentum.

 

Die anwaltlichen Leistungen beinhalten die Rechtsberatung und die Rechtsvertretung unter Einschluss der Führung von außergerichtlicher Verhandlung und des außergerichtlichen Schriftverkehrs. Für die Geltendmachung von Werklohnforderungen, Kostenersatzforderungen oder Honoraren welcher Art und Weise auch immer wird eine Bagatellgrenze mit EUR 150,-- netto festgesetzt.

 

Bei gerichtlicher Geltendmachung von Ansprüchen hat jedes als Prozesspartei auftretende Mitglied die Barauslagen und Gebühren, wie Pauschalgebühren, Sachverständigengebühren, Zeugengebühren und dergleichen, aus eigenem zu tragen. Im Falle des Ersatzes dieser Barauslagen durch die Gegenseite nach den Bestimmungen der Zivilprozessordnung (ZPO) oder infolge eines Vergleiches erfolgt die anteilige oder gänzliche Refundierung der Barauslagen an die Prozesspartei im Ausmaß des Ersatzes.

 

Im Falle des gänzlichen oder teilweisen Unterliegens ist die gesamte Entlohnung des Rechtsanwaltes des Mitglieds gedeckt. Die Kosten der gegnerischen Prozesspartei hat in diesen Fällen das als Prozesspartei auftretende Mitglied aus Eigenem zu tragen, die Landesinnung der Berufsfotografen NÖ deckt hier nur die Kosten der eigenen Rechtsvertretung, sohin des Rechtsanwaltes des Mitglieds.

 

Zur Inanspruchnahme dieses Angebotes einer anwaltlichen Rechtsberatung und Rechtsvertretung wenden Sie sich bitte an unseren Partneranwalt:

 

RA Mag. Michael AUREDNIK

Wassergasse 2

2500 Baden

Tel.: 02252/252 991

Fax: 02252/252 991 - 25

E-Mail: office@aurednik.at