Lehre

Karriere mit Lehre

Die Berufsfotografenlehrlinge sind für den Beruf
wie das Salz in der Suppe.

Ich möchte eine Lehre beginnen/ bin Lehrling:

Welche Vorraussetzungen gibt es?

• Absolvierung der 9-jährigen Schulpflicht
• Besuch der Berufsschule

Wo gibt es offene Lehrstellen?
Alle aktuell offenen Lehrstellen finden Sie im eJob-Room des AMS und auf der Seite der Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern
Wie hoch ist die Lehrlingsentschädigung?
Im Berufslexikon des AMS finden Sie alle Informationen zur aktuellen Lehrlingsentschädigung im Lehrberuf Berufsfotograf.
Wo sind die Berufsschulen?

Berufsschule Linz 9
4020 Linz, Wiener Straße 181
Tel.: +43 (0)732/343 431, Fax: +43 (0)732/77 20 -2584 59
http://www.bs-linz9.ac.at/

 

Tiroler Fachberufsschule für Fotografie, Optik und Hörakustik
6060 Hall/Tirol, Kaiser-Max-Straße 11
Tel.: +43 (0)5223/531 41, Fax: +43 (0)5223/441 41
http://www.tfbs-foto.tsn.at/

 

Berufsschule für Chemie, Grafik und gestaltende Berufe
1150 Wien, Hütteldorfer Straße 7-17
Tel.: +43 (0)1/599 16-95212, Fax: +43 (0)1/599 16 -9995211
http://www.cgg.at/

 

Wen kontaktiere ich bei Fragen?

Bundeslehrlingswart der Bundesinnung:
Gustav Morgenbesser
Tel. +43 676 3250264
Mail: office@foto-laden.at

WIe funktioniert die verkürzte Lehre?

Die Dauer der Lehrzeit ist in den Ausbildungsordnungen festgelegt und liegt bei der Lehre „Berufsfotografie“ bei 3 ½ Jahren. Der Lehrvertragwird für diese Zeitdauer abgeschlossen.

Die Lehrzeit dauert kürzer, wenn eine der folgenden Bedingungen zutrifft:

  • Wenn bereits eine Lehrzeit im gleichen oder in einem fachlich verwandten Lehrberuf absolviert worden ist, muss diese angerechnet werden. Die Dauer der Anrechnung ist in der Lehrberufsliste festgelegt. Auskunft erteilt die Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer (→WKO).
  • Wer bereits einen mindestens dreijährigen Lehrberuf erlernt oder eine Schule (AHS, BMS, BHS)abgeschlossen hat, kann einen anderen (ebenfalls mindestens dreijährigen) Lehrberuf in einer um ein Jahr verkürzten Lehrzeit erlernen.
  • Wer bereits eine (insbesondere berufsbildende) Schule abgeschlossen hat, kann sich diese Zeiten bei fachlich verwandten Lehrberufen anrechnen lassen. Zuständig ist die Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer (→WKO).
  • Wer bereits im Ausland Ausbildungszeiten gesammelt hat, kann sich diese ebenfalls anrechnen lassen.

Die Lehrzeit (Lehrausbildung) endet prinzipiell mit dem im Lehrvertrag angegebenen letzten Ausbildungstag. Falls die Lehrabschlussprüfung aber bereits vor diesem Termin erfolgreich abgeschlossen wird, endet die Lehrzeit mit Ablauf der Woche, in der die   Prüfung abgelegt worden ist.

 

Was ist die überbetriebliche Lehrausbildung

Nicht jede/jeder, die/der gerne eine Lehre absolvieren möchte, findet auch eine Lehrstelle. Für Personen, die

  • beim AMS als lehrstellensuchend vorgemerktsind,
  • die Schulpflichtabgeschlossen haben und
  • trotz intensiver Bemühungenkeine Lehrstelle finden konnten oder eine betriebliche Lehre abgebrochen haben,

gibt es die Möglichkeit, eine überbetriebliche Lehrausbildung zu absolvieren. Bei der überbetrieblichen Lehrausbildung wird ein Ausbildungsvertrag nicht mit einem Lehrbetrieb, sondern mit einer Schulungseinrichtung abgeschlossen. Die Ausbildung erfolgt in der Regel mit Kooperationsunternehmen. Neben der praktischen Ausbildung in der Schulungseinrichtung und den kooperierenden Unternehmen erfolgt der Besuch der Berufsschule.

Ziel ist es, während der überbetrieblichen Ausbildung in ein Unternehmen in die betriebliche Ausbildung zu wechseln.

Gelingt dies nicht, kann die gesamte Ausbildung überbetrieblich erfolgen und anschließend zur Lehrabschlussprüfung angetreten werden.

In allen rechtlichen Belangen sind Lehrlinge, die eine überbetriebliche Lehrausbildung absolvieren, jenen Lehrlingen, die ihre Lehre bei einem Lehrbetrieb absolvieren, gleichgestellt.

Anstelle des Lehrlingseinkommens gibt es in der überbetrieblichen Lehrausbildung eine Ausbildungsbeihilfe, die vom Arbeitsmarktservice bezahlt wird. 

Für leistungsschwächere Jugendliche und Personen mit besonderen Bedürfnissen gemäß Behinderteneinstellungsgesetz besteht die Möglichkeit einer verlängerten Lehrzeit oder der Ausbildung einer auf die grundlegenden Teile des Berufsbildes beschränkten Teilqualifizierung. Ausführliche Informationen zur Lehre für leistungsschwächere Jugendliche (Berufsausbildung gemäß § 8b Berufsausbildungsgesetz) finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Was ist der Landes- und Bundesnachwuchswettbewerb?

Der Wettbewerb findet jährlich in den Kategorien „Jungfotografen“ und „Fotografen Lehrlinge“. Die besten 3 je Kategorie beim Landeswettbewerb nehmen automatisch beim Bundeswettbewerb teil.

Ich möchte Lehrlinge ausbilden/ bin ein Ausbilderbetrieb:

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Alle Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie hier.

Gibt es Förderungen zur Lehlingsentschädigung?

Alle Informationen zu den Förderungen finden Sie hier.

Gibt es Hilfestellungen für Ausbilderbetriebe?

Alle Informationen zu den Hilfestellungen für Ausbilderbetriebe (Lehrlingsauswahl, Coaching,
pädagogische Herangehensweisen, Entwicklung der Lernziele etc) finden Sie hier.

Wo melde ich eine offene Lehrstelle an?

Lehrlingsstellen der Bundesländer und Wien WKO können Sie hier anmelden.

Wie kann ich bei Let’s Walz und internationalem Fachkräfteaustausch als Gast-Betrieb teilnehmen?

Alle Informationen dazu finden Sie hier.

Gibt es weitere Informationen für Ausbilderbetrieben?

Weiter Informationen finden Sie hier:

Ausbilderinnen und Ausbilder

Rechtsgrundlagen

Bundeslehrlingswart der Bundesinnung:

Gustav Morgenbesser
Tel. +43 676 3250264
Mail: office@foto-laden.at

Gustav Morgenbesser